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Informationen über Corona-Hygienemaßnahmen zum Trainingsstart

Die Tischtennissaison geht wieder los.

Zusätzlich zu unserem Hygienekonzept gelten folgende Regelungen.

Der Zutritt zur Sporthalle ist nur Personen gestattet,

• die vollständig geimpft und seit deren letzter erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder

• die als genesen gelten (mindestens 28 Tage und max. sechs Monate nach einer positiven Labordiagnostik mit Nukleinsäurenachweis) oder

• ein negatives Ergebnis eines max. 48 Stunden alten PCR-Testes vorlegen oder

• ein negatives Ergebnis eines max. 24 Stunden alten Schnelltests vorlegen.

 

Der Nachweis erfolgt in digitaler Form (EU-Coronapass) oder durch Vorlage eines vergleichbaren amtlichen Dokumentes (bspw. gelber Impfausweis).

Geimpfte und Genesene zählen bei etwaigen Begrenzungen der Personenzahl nicht mit.

Getestete müssen bei mehrtägigen Veranstaltungen nach spätestens 48 Stunden erneut einen negativen Test nachweisen. 

Kinder sind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres von diesen Regelungen ausgenommen.

Nur symptomfreie Personen dürfen sich in der Sportstätte aufhalten. Wer Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die jeweilige Sportstätte nicht betreten und sollte telefonisch bzw. per Mail einen Arzt/eine Ärztin kontaktieren.

 

Die Sportart Tischtennis Tischtennis ist ein Individualsport und gehört nicht zu den Kontakt-Sportarten, d.h. die Spieler*innen berühren sich grundsätzlich nicht. Trainingspartner*innen oder Wettkampfgegner*innen, die sich am Tisch gegenüberstehen, sind durch den Tisch, also mindestens 2,74 Meter (Länge des Tisches), voneinander getrennt. Nur im Doppel und Mixed spielen je zwei Spieler*innen auf derselben Tischhälfte, immer mindestens durch eine Armlänge (für den Schlag) voneinander entfernt.

Alle Personen, die in der jeweiligen Situation nicht selbst spielen, sich aber in der Halle aufhalten dürfen und für die das Abstandsgebot gilt, müssen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern halten. Außerhalb des eigenen Sporttreibens ist in jedem Fall eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen (Für Kinder U14 reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung aus).

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